Voraussetzung für eine Zuwendung ist in der Regel ein Antrag auf Förderung, der den von der jeweiligen Stiftung aufgestellten Anforderungen entsprechen muss.
So erhielten Spitäler, Studentenheime und andere Institutionen, die dem Wohle der Allgemeinheit dienen, bereits zu seinen Lebzeiten und auch heute noch namhafte Zuwendungen.
Der Verband fördert Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, die der Vermittlung von Konsumkompetenz bei Kindern und Jugendlichen dienen, durch finanzielle Zuwendungen.