Man befürchtete, Frauen könnten verstärkt außer Haus arbeiten, was in der zeitgenössischen Sorge um die Stabilität der Familie für viele ein Schreckbild und negatives Szenario zeichnete.
Sobald die Sorgeerklärungen von beiden Eltern übereinstimmend abgegeben wurden und der Vorgang beurkundet ist, steht beiden Elternteilen die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zu.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass niemand innerhalb ihres hoheitsrechtlichen Einflussgebiets derartigen Misshandlungen unterzogen wird.